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   BFH, 11.12.2012 - IX R 68/10   

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https://dejure.org/2012,47723
BFH, 11.12.2012 - IX R 68/10 (https://dejure.org/2012,47723)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 - IX R 68/10 (https://dejure.org/2012,47723)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - IX R 68/10 (https://dejure.org/2012,47723)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Ernennung der Richter am Finanzgericht durch Bayerischen Staatsminister der Finanzen

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen; Ernennung der Richter am Finanzgericht durch Bayerischen Staatsminister der Finanzen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, FGO § 119 Nr 1, FGO § 5 Abs 3
    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Ernennung der Richter am Finanzgericht durch Bayerischen Staatsminister der Finanzen

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Ernennung der Richter am Finanzgericht durch Bayerischen Staatsminister der Finanzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Ernennung der Richter am Finanzgericht durch Bayerischen Staatsminister der Finanzen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen – Ernennung der Richter am Finanzgericht durch Bayerischen Staatsminister der Finanzen

  • rewis.io

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Ernennung der Richter am Finanzgericht durch Bayerischen Staatsminister der Finanzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht trotz langjährigem Wohnungsleerstand!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von vorab entstandenen Werbungskosten für nach Herstellung leerstehende Wohnungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorab entstandene Werbungskosten bei langjährigem Wohnungsleerstand

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Liebhaberei trotz Vermietungsbemühungen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfteerzielungsabsicht und Werbungskostenabzug bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 12
  • NZM 2013, 364
  • DB 2013, 790
  • BStBl II 2013, 367
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.11.1997 - VI R 70/97

    Rüge der falschen Besetzung einer Richterbank

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 68/10
    Das FG war nicht deshalb i.S. des § 119 Nr. 1 FGO unvorschriftsmäßig besetzt, weil die an der Entscheidung beteiligten Berufsrichter vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen ernannt worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 1997 VI R 70/97, BFH/NV 1998, 609, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 44/10

    Zum Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage - Indizienbeweis

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 68/10
    Der Senat kann die vom FG unzutreffend unterlassene Gesamtwürdigung der seitens des FG hinreichend festgestellten Einzelindizien selbst vornehmen (BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 44/10, BFHE 233, 104, BStBl II 2011, 718).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 68/10
    Der Senat verweist zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom heutigen Tage im Verfahren IX R 14/12 (BFH/NV 2013, 467, BFHE 239, 453).
  • FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09

    § 9 Abs.1 , § 7 EStG

    Fallen Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung eines (leerstehenden) Wohngrundstücks an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des BFH vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BStBl II 2008, 572; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627; vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl II 2013, 367).

    Nach diesen Grundsätzen können Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen (und sie später nicht aufgegeben) hat (vgl. Urteil des BFH vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848, m.w.N.; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl II 2013, 367; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279).

    Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. Urteil des BFH vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BStBl II 2003, 940; Urteil des BFH vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BStBl II 2009, 848; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl II 2013, 367).

    Ist zu prüfen, ob der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich eines nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung länger leerstehenden Objekts aufgenommen oder die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich eines nach vorheriger, auf Dauer angeegter Vermietung langfristig leerstehenden Objekts wieder aufgegeben hat, können mithin --rückblickend-- der zeitliche Zusammenhang zwischen Beginn des Leerstands und späterer (tatsächlicher) Vermietung, die (u.U. fehlende) Absehbarkeit, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. Urteil des BFH vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202; und Urteil des BFH vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl II 2013, 367) als Indizien herangezogen werden.

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Denn das Anbringen einer Tafel mit dem Hinweis auf die Vermietungsabsicht, die Schaltung von Vermietungsanzeigen und die Kontaktaufnahme mit etwaigen Interessenten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BFHE 240, 12, DStR 2013, 642, m.w.N.) reichen für die Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht jedenfalls dann nicht aus, wenn das Objekt nach bisherigem Leerstand gleichzeitig über eine Immobilienverwaltungs- und Vermittlungs-GmbH in regionalen Tages- und Wochenzeitungen   auch   zum   Verkauf   angeboten wird (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).
  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 2694/13

    Feststellung einer Einkünfteerzielungsabsicht zur Vermietung im Rahmen der

    Die Frage, welche Vermarktungsschritte als erfolgversprechend anzusehen sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles; auch insoweit steht dem Steuerpflichtigen ein inhaltlich angemessener, zeitlich begrenzter Beurteilungsspielraum zu (BFH Urteil vom 11.12.2012 IX R 68/10, BStBl. II 2013, 367).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2005 und 2006

    Zum anderen wirft auch der BFH gelegentlich einen Blick zurück, um Prognosen oder Einschätzungen besser überprüfen zu können (so zum Beispiel bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, vgl. BFH, Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl. II 2013, 367: "...der später eingetretene Umstand, dass die eigenverantwortliche Mietersuche im Streitfall Erfolg hatte und zu einer dauerhaften, ununterbrochenen ... Vermietung geführt hat, [ist] Beweisanzeichen dafür, dass die Vermietungsbemühungen der Kläger ... auch "geeignet" waren"; vgl. ferner im Bereich der Bilanzierung: BFH, Urteil vom 27. Januar 2010.
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